Haufe Steuernews

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  1. Kann eine nachträgliche Beantragung eines Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG gem. § 175b AO beantragt werden, indem man darauf hinweist, dass die Einwilligung in die Datenübermittlung an das Finanzamt vorgenommen wurde?
  2. Wer als Steuerberater ein betrügerisches Schneeballsystem durch seine berufliche Tätigkeit unterstützt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Dafür genügt es nach Ansicht des BGH, wenn der Berater es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Geschäftstätigkeit auf Betrug angelegt ist und er dies billigend in Kauf nimmt.
  3. Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
  4. Das FG Baden-Württemberg musste entscheiden, ob für die Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt mit angeschlossener Brennerei eine Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG infrage kommt.
  5. Das BMF veröffentlich jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachbezüge). Zuletzt wurden diese mit Schreiben v. 12.2.2024 (BStBl I 2024, 286) für 2024 veröffentlicht. Kommen die Pauschbeträge zur Anwendung, kann eine Einzelaufzeichnung unterbleiben; dies hat der BFH aktuell bestätigt. Außerdem stellt sich die Frage, welche Entnahmen die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben umfassen. Zumindest 2015 bis 2017 werden nach Auffassung des BFH auch die Non-Food-Artikel bei Sachentnahmen im Gewerbezweig „Nahrungs- und Genussmittel“ umfasst.
  6. In niedrig verzinslichen Darlehen liegt die Gefahr der Annahme einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung. Bei Darlehensgewährung auf unbestimmte Zeit ist der Zinsvorteil auf Grundlage eines Zinssatzes von 5,5 % zu ermitteln, es sei denn, es steht ein anderer Zinssatz fest. Auch ein niedrigerer Vergleichszinssatz der Bundesbank kann als marktüblicher Wert herangezogen werden.
  7. Die entgeltliche Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchrechts an einem GmbH-Anteil ist nicht einkommensteuerbar, wenn dem Nießbrauchberechtigten durch die Übertragung kein wirtschaftliches Eigentum mehr an dem GmbH-Anteil zusteht. Die Ablösungszahlung ist dann eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung.
  8. Das BVerG hat entschieden, dass die Umverteilung der "Überschusserlöse" von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt nicht verfassungswidrig war.
  9. Die EU-Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Steuerregelungen und vor Steuervermeidung durch Unternehmen haben Lücken. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
  10. Das BMF hat in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen zur steuerlichen Nachweisführung bei Krankheitskosten Stellung bezogen.
  11. Das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt ab Januar 2025 die gesamte Schlagkraft der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung mit rund 1.200 Beschäftigten.
  12. Im Zuwendungsempfängerregister werden alle Organisationen erfasst, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Das Register ist online abrufbar.
  13. Die Versagung der Gemeinnützigkeit wegen der Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen aufgrund einer sich aus einem Verfassungsschutzbericht ergebenden Vermutungswirkung setzt voraus, dass die Körperschaft als selbständiges Steuersubjekt in diesem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird.
  14. Eine "Förderung der Allgemeinheit" zur Erlangung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Es kommt dann zwingend zum Verlust der Gemeinnützigkeit, ohne dass andere Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl hiermit abzuwägen sind.
  15. Am 28.11.2024 hat der BFH acht sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
  16. Erfahren Sie, wie moderne digitale Lösungen die Interaktion mit Mandanten verbessern und die Effizienz in Steuerkanzleien signifikant erhöhen.
  17. Der Jahreswechsel 2024/2025 bringt viele praxisrelevante Änderungen im Umsatzsteuerrecht, nicht zuletzt die E-Rechnung und die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung. Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2024 sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2025.
  18. Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Regierungsentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Darin soll insbesondere die Möglichkeit verbessert werden, die aufgedeckten stillen Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte Wirtschaftsgüter zu übertragen.
  19. In zahlreichen Branchen unterliegen insbesondere leitende Beschäftigte einer Gefährdung. Durch Personenschutz und/oder Einbauten in Häusern und Fahrzeugen entstehen Aufwendungen, die oftmals der Arbeitgeber übernimmt. In einem aktuellen Erlass nimmt die Finanzverwaltung zur lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung Stellung.
  20. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann, wenn die Anlage erst nach dem 1.1.2023 fertiggestellt wurde.
  21. Angela Hamatschek, Expertin für Kanzleimanagement, revolutioniert ihren Alltag mit einem Team aus Künstlicher Intelligenz. In der neuesten Episode von Verhör(t) erklärt sie, wie KI lästige Aufgaben übernimmt und warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, in diese Technologie zu investieren.
  22. Die Finanzverwaltung äußerte sich aktuell zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren. Für VZ ab 2023 wird in Einkommensteuerfestsetzungen zur Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt.
  23. Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht.
  24. Die inländischen Einkünfte eines in der Schweiz ansässigen Piloten aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, das von einem Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland betrieben wird, können nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz in Deutschland besteuert werden. Ein im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot ist kein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz.
  25. Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG setzt voraus, dass die Arbeitnehmereinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wegen der Verletzung der in § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG normierten Nachweispflichten abkommenswidrig in die zu ändernde Einkommensteuerveranlagung einbezogen worden sind.
  26. Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab 2025 veröffentlicht.
  27. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Bürokratieentlastungsverordnung zugestimmt. Damit wird insbesondere eine einfachere Vergütungsabrechnung von Steuerberatern gefördert.
  28. Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen.
  29. Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob ganz oder teilweise eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sog. 183-Tage-Schreiben. Ergänzend hat die Verwaltung Regelungen zum Lohnsteuerverfahren getroffen.

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