Haufe Steuernews

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  1. Nach einem Urteil des Hessischen FG kann die Richtsatzsammlung des BMF weiterhin als Schätzungsgrundlage verwendet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen.
  2. Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann.
  3. Das BMF hat am 12.04.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht.
  4. Der BFH hatte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens verschiedene Frage zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen in Vertriebsketten vorgelegt, die nun beantwortet wurden.   
  5. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nicht. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.
  6. Der neue Förderkompass 2024 ist erschienen. Hierin bündelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jedes Jahr die wichtigsten Informationen zu alten und neuen Förderprogrammen und bietet Interessenten eine erste Orientierung.
  7. Ab 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung - unabhängig von der Größe der Wohnung - in Deutschland auf höchstens 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Doch was gilt für Zweitwohnungen im Ausland?
  8. Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die den Kommunen eine bessere Beteiligung an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten ermöglichen soll.
  9. Am 18.4.2024 hat der BFH eine sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.
  10. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
  11. Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde ab dem VZ 2023 neu geregelt. Der Beitrag zeigt in der Praxis bedeutsame Fallbeispiele.
  12. Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Dies hat das FG Münster entschieden.
  13. Die unterschiedlichen Bedeutungen und Auslegungen der Begriffe "Erstausbildung" und "erstmalige Berufsausbildung" wirken sich praktisch aus.
  14. Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst.
  15. Jennifer Frenken ist Dozentin für verschiedene Bildungsträger, hält Vorträge und versucht, jungen Menschen das Thema Steuern näher zu bringen. Denn sie selbst brennt für dieses Thema und kann sich heute nichts anderes mehr vorstellen. Begonnen hat sie ihre Karriere als Finanzbeamtin.
  16. Das Sächsische FG hat entschieden, dass ein Pflegender einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen kann, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwands übersteigt.
  17. Das ZEW Mannheim weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz laut einer Studie vorwiegend europäische Unternehmen belastet. Ungleichbehandlung existiere aber auch innerhalb der EU.
  18. Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung genommen und entschieden, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.
  19. Das FG Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.
  20. Mit Stand 19.3.2024 sind 511.937 Schlussabrechnungs-Pakete zu Corona-Hilfen im digitalen Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht worden.
  21. Softwareanbieter integrieren zunehmend KI-Funktionalitäten in ihre Lösungen. Während diese Automatisierung "on the flight" erfolgt, kann KI ebenso separat eingesetzt werden, um Prozesse im Steuerberatungsalltag zu optimieren. Doch das birgt auch Tücken.
  22. Die Finanzverwaltung hat die beiden Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung in Anlage 1 ergänzt.
  23. Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass im Stromsteuerrecht von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen und nicht allein auf den Anlagenstandort abzustellen ist.
  24. Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte - und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben - hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind.
  25. Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags ist ausschließlich im Rahmen der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahres zu entscheiden.
  26. Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 EStG erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung.
  27. Die steuerlichen Abschreibungen gelten insbesondere im Bereich der Immobilien seit langem als etabliertes steuerpolitisches Konjunktur-Instrument. Mit der (befristeten) Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude und der überarbeiteten Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau schafft der Gesetzgeber neue Investitionsanreize.
  28. Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Das Schleswig-Holsteinische FG musste entscheiden, nach welcher Vorschrift Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe festgesetzt werden können.
  29. Am 11.4.2024 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
  30. Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.

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